Rückfrageapparat 612 von SEL, Bj. 1965
Manche bezeichneten den Rückfrageapparat auch als Doppelapparat, was die grundlegenden Funktionen schon recht gut beschreibt. Im Prinzip handelte es sich beim RüAp 612 um einen Apparat, der zwei Anschlußleitungen bedienen / verwalten konnte, allerdings nur über eine Hör- und Sprechkreis - Einheit und über einen Nummernschalter. Er konnte aber noch mehr, und daraus resultiert der Name “Rückfrageapparat”, denn während man auf der einen Leitung ein Gespräch führte, konnte man zwischendurch auf die andere Leitung umschalten (zB. für Rückfragen), ohne dass die Verbindung auf der ersten Leitung dafür unterbrochen wurde. Man konnte also über die zweite Leitung, die einen völlig eigenständigen Anschluß darstellte, mit eigener Rufnummer, anderswo beispielsweise Rückfragen halten und sich danach dann wieder in die erste Leitung zurück schalten, um dort das begonnene Gespräch fort zu führen. Natürlich konnte man auf der zweiten Leitung auch ankommende Gespräche annehmen, während man auf der ersten Leitung ein Gespräch führte (oder umgekehrt). Bestehende Verbindungen auf jeder der beiden Leitungen konnte man aber auch während eines Gesprächs auf der jeweils anderen Leitung durch Knopfdruck auslösen / abwerfen, ohne gleich den Handapparat auflegen zu müssen, was ja beide Leitungen ausgelöst hätte. Mit der Erdtaste konnte man natürlich auch in entsprechenden Nebenstellenanlagen “das Amt” holen oder sonstige Schaltvorgänge auslösen (je nach Beschaltungsart). Die eine Erdtaste (mittig) wirkte auf beide Anschlußleitungen, immer auf die, die über die rote Taste gerade aktiv war.
Auf dem größeren Bild sieht man die Tasten schön:
1) rote Taste links = Anschlußleitung 1 aktivieren
2) weisse Taste links = Anschlußleitung 1 auslösen
3) weisse Taste mitte = Erdtaste
4) weisse Taste rechts = Anschlußleitung 2 auslösen
5) rote Taste rechts = Anschlußleitung 2 aktivieren
Darüber links Schauzeichen 1 für Belegungsanzeige der Anschlußleitung 1 und rechts Schauzeichen 2 für Belegungsanzeige der Anschlußleitung 2.
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